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| Informationsveranstaltung zum Thema Mobilfunkanlage |
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Einwohnerversammlung zum Thema Mobilfunkanlage
Am 19.10.2004 fand in der Gaststätte Seeterrasse die vom Ortsbeirat erkämpfte Informationsveranstaltung zum Thema der neu errichteten Mobilfunkanlage statt.
Herr Hahn vom Landesamt für Verbraucherschutz erklärte den rund 100 gekommenen Gästen sehr fundiert anhand einer Computer-Präsentation, dass Mobilfunkanlagen nur einen sehr geringen Teil des zulässigen Grenzwertes ausnutzen und nahm sein Fazit gleich voraus: Wenn überhaupt eine Gefährdung durch Mobilfunk-Smog vorliegt, dann jedenfalls eine wesentlich geringere als bei den Handys. Diese Geräte, welche man direkt an seinen Kopf halte, senden unter ungünstigen Empfangsvoraussetzungen mit bis zu 2 Watt, während die Mobilfunkantenne auf dem Mast nur mit max. 1 Watt sende. Bei der anvisierten Erweiterung der Sendeanlagen mit UMTS läge die maximale Leistung bei 16 Watt (was Behördenfunk entspräche), Fernsehantennen würden hingegen mit bis zu 20.000 Watt senden. |
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| Der neu aufgestellte Mast, hier noch ohne Sendeanlagen |
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Herr Schulz von Vodafone D2 bedankte sich anschließend bei Herrn Hahn dafür, dass dieser die meisten Argumente gegen eine Sendeanlage bereits im Voraus entkräftet hatte. Sein Vortrag begrenzte sich daher auf die Darlegung der gesetzlichen Vorgaben, dem Standortfindungsprozess sowie dem Angebot an die Bürgerinitiative, ein Gerät zur selbständigen Messung der zulässigen Grenzwerte zur Verfügung zu stellen.
Anschließend kam Herr Richter vom Bauamt der Stadt Frankfurt (Oder) zu seinem Vortrag. Er betonte, dass Sendeanlagen selbst keiner Baugenehmigung bedürfen, sondern eben nur das tragende Gerüst, so es höher als 10 Meter ist. Am Genehmigungsverfahren wurden alle notwendigen Ämter beteiligt, die zulässige Zeit von 2 Monaten wurde eingehalten, die Baugenehmigung Ende Mai 2004 erteilt. Ende August sei die Bauanzeige der Firma Vodafone eingegangen. Der Mast wurde im Außenbereich errichtet. Er ist entsprechend Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Abs.1 baurechtlich privilegiert. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen. Aus diesen Gründen hatte der Antragsteller entsprechend dem Baugesetzbuch einen Rechtsanspruch auf die Errichtung dieser baulichen Anlage.
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| Einwohner bei der Fragerunde |
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Die anschließende Fragerunde wurde seitens der Güldendorfer sehr ausgiebig genutzt. Diverse Fragen, teils sehr emotionsgeladen, wurden vorgetragen, so z.B.:
- Wer gibt der Stadt Frankfurt (Oder) das Recht, das Dorf Güldendorf zu verunstalten?
- Mit der Errichtung des Sendemastes wurde gegen § 35 Abs. 3 BauGB verstoßen! Demnach dürfen Sendemasten im Außenbereich nur errichtet werden, wenn keine öffentlichen Belange, wie etwa eine Verunstaltung des Ortsbildes entgegenstehen. Wie steht das Bauamt zu diesem Vorwurf?
- War das Amt für Denkmalschutz einbezogen?
- Wurde im Baugenehmigungsverfahren beachtet, dass im näheren Bereich der Antenne gleich zwei Kitas liegen?
- Warum wurde der Ortsbeirat erst nach Baubeginn und auf Nachfrage informiert, wo doch die Stadt Frankfurt (Oder) sonst immer vom "gläsernen Rathaus" als Ausdruck der Transparenz aller Entscheidungen spricht?
- Wenn tatsächlich der Grundstückswert aller Güldendorfer Grundstücke gesunken sei (was wohl angenommen werden muss), wer kommt für den Wertverlust auf und kann die Grundstückssteuer gesenkt werden?
- Ist der Stadt Frankfurt (Oder) klar, dass es bereits erfolgreiche Klagen von Mietern zwecks Mietminderung gab, wegen direkter Einwirkung von Elektrosmog?
- Warum konnte die Sendeanlage nicht westlich der B112 gebaut werden, oder der Fernsehturm an der ehemaligen Deponie genutzt werden?
- Wie sieht der Pachtvertrag mit Vodafone aus, kann Güldendorf selbst von den Einnahmen profitieren?
Herr Edelmann erwiderte sichtlich genervt, dass eine Einbeziehung aller Bürger in Genehmigungsverfahren unmöglich sei, weil sonst derartige Infrastrukturmaßnahmen nicht zustande kämen. Als Fürsprecher der Wirtschaft müsse er Baumaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchsetzen, nicht verhindern. Dies sei im Interesse der Güldendorfer und sorge letztlich auch für Arbeitsplätze und mögliche Ansiedlung von Wirtschaft. Im übrigen kenne er den Pachtvertrag nicht und die Pacht geht entsprechend dem Solidaritätsprinzip in den Gesamthaushalt der ganzen Stadt ein.
Zum Punkt der Auswahl dieser Fläche antwortete er: "Diese Fläche ist städtisches Eigentum, die Einnahmen sollten von der Stadt kassiert werden. Der Mast ist nicht schön, aber irgendwo musste er hin! "
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| 100 Einwohner waren gekommen |
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Herr Richter konnte mit seiner Antwort den Vorwurf zum Verstoß gegen § 35 Abs. 3 BauGB nicht entkräften. Aus diesem Grund wird sich die neu gegründete Bürgerinitiative mit dieser Frage intensiv auseinander setzen.
Die Leiterin des Bauamtes, Frau Schadow, antwortete, dass es für eine Einbeziehung des Denkmalschutzes keine Voraussetzung oder Notwendigkeit gab. Seitens des Umweltschutzes sei eine Prüfung erfolgt.
Herr Schulz gab zu bedenken, dass in Frankfurt (Oder) durch den parallel zur Oder verlaufenden Höhenzug sehr ungünstige geografische Bedingungen herrschen und eine weitere Verlegung nach Westen ungünstig gewesen wäre. Dass der Fernsehturm an der Deponie nicht genutzt werden kann, schloss er zwar technisch nicht aus, jedoch seien die von der Telekom diktierten Bedingungen für sein Unternehmen nicht zumutbar und letzlich auch nicht effizient. Auch hätte es dann bedeutet, dass Güldendorf nicht oder nur unzureichend mit UMTS versorgt werden könnte.
Für alle offen gebliebenen Fragen soll der Ortsbeirat die entsprechenden Antworten von der Stadtverwaltung erhalten.
Nachdem bekannt gegeben wurde, dass eine neu gegründete Bürgerinitiative am 01.11.2004 um 19:00 Uhr zu einer ersten Sitzung einlädt, wurde gegen 22:00 Uhr die Veranstaltung beendet.
Meine persönliche Meinung:
Die Stadt Frankfurt (Oder) hat die gewählten Volksvertreter in Form des Ortsbeirates Güldendorf nicht informiert! Die Gründe dafür blieben unklar. Die Frage, warum der Mast genau an diesem Punkt UNBEDINGT gebaut werden musste, ist ebenfalls unbeantwortet geblieben.
Die Stadt Frankfurt (Oder) hatte den gesetzlichen Auftrag -so Herr Edelmann- den verträglichsten Standpunkt zu wählen. Sie hat aber den schlechtmöglichsten Standort gewählt!
Die Stadt hat weiterhin die Pflicht, die Belange ihrer Ortsteile zu beachten, gründlich missachtet. Der Umstand, dass die Stadt ihren mit 775 Jahren ältesten Ortsteil derartig verunstaltet und den sonst immer wichtigen Denkmalschutz ignoriert, ist für die Güldendorfer unentschuldbar. Im Zusammenhang mit den immer noch strittigen Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn sind die hier wohnenden Bürger bereits unverhältnismäßig hohen Belastungen ausgesetzt.
Für viele Güldendorfer steht deswegen fest: Der Mast muss weg!
Kontakte & Links
Autor: Arne Bischoff
(Danke an Dietmar Wieske
für die Fotos)
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