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Zahlung eines Einmalbetrages, mit dem Abgaben- und Leistungspflichten gegenüber dem Adel bzw. den Grundbesitzern abgelöst wurden (für immer abgekauft); wer kein Geld aufbringen konnte oder wollte, gab teilweise Landbesitz ab; erste Ablösungen begannen um 1760; Bestandteil der preußischen Agrarreformen nach 1815
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| ursprünglich ein Hüfner, später allgemein ein Landwirt, der eigenes Land mit seiner Familie sowie Knechten und Mägden selbst bewirtschaftete und davon leben konnte; anfängliche Unterscheidung zwischen Vollbauern (Vollhüfner) und Halbbauern (Halbhüfner); Mitte des 19. Jahrhunderts enstand die Einteilung in Großbauern (10-100 ha), Mittelbauern (5-20 ha) und Kleinbauern (2-5 ha); Kleinbauern mit Zuerwerbsbedarf sanken zu den Kossäten ab, Agrarbetriebe über 100 ha wurden als Gut bezeichnet
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| Besitzer eines kleinen Hauses (Bude, Kate) mit Garten zur Selbstversorgung; Büdner verdienten ihr Geld als Handwerker, Heimarbeiter, Tagelöhner oder sonstige Arbeiter; unterste Schicht unter den Besitzenden im ländlichen Raum (auch Häusler oder Kätner genannt)
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| Oberbegriff für Herrschaftssitze des Landadels (Gutshaus, Rittergut, Schloss); die Inhaber waren mit besonderen Rechten und Privilegien ausgestattet, hatten Sitz und Stimme im kurmärkischen Landtag und leiteten einen landwirtschaftlichen Betrieb; der Begriff bezeichnet die Funktion; architektonisch reicht die Spanne von ortsüblichen Bauernhausformen bis zu schlossartigen Prunkbauten; mit dem späten 19. Jahrhundert entstanden diverse Güter ohne Herrenhausfunktion; der Name bezieht sich dann nur noch auf den Umfang des Flächenbesitzes (über 100 ha); bekannt sind die nach 1870 zu "Bauerngütern" aufgestiegenen reichen Großbauern im Umfeld von Berlin oder die vielen Abspaltungen von alten Rittergütern, bei denen das Adelsprivileg beim Stammgut verblieb
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| entsprach in der Gründungszeit der märkischen Dörfer einer Fläche, die eine bäuerliche Familie zur eigenen Ernährung benötigte und allein bewirtschaften konnte; je nach Bodengüte und landschaftlichen Verhältnissen ergaben sich daraus sehr unterschiedliche Größen; im Brandenburger Raum wurden Größen zwischen 7 und 15 Hektar nachgewiesen, im Schnitt etwa 10 Hektar (etwa 40 Morgen)
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| Bauer mit mindestens einer Hufe Land; in den meisten Regionen waren die Bauern ursprünglich mit zwei (Zweihüfner), gelegentlich mit bis zu vier Hufen (Vierhüfner) ausgestattet; durch Teilung entstanden später kleinere Wirtschaften, die dann als Halb- oder Viertelhüfner bezeichnet wurden; damit jeder Bauer gerecht an den unterschiedlichen Bodenqualitäten der Gemarkung beteiligt war, lag der Hufenbesitz eines Bauern nicht separat, sondern in schmalen Streifen im Gemenge mit den Anteilen der anderen Besitzer, daraus ergab sich der "Flurzwang", der Acker konnte nur durch alle Besitzer gleichzeitig bearbeitet werden
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| Mehrfamilienhaus für besitzlose Landarbeiter; Instleute waren langfristig auf einem Gut im Lohnverhältnis angestellte Landarbeiter mit ihren Familien; Insthäuser wurden durch das Gut unterhalten, mit gemeinsamen Küchen für bis zu vier Wohnungen und gelegentlich kleinen Gärten ausgestattet und teilweise auch als Reihenhäuser errichtet; nach ihrem Grundriss waren es immer Querflurhäuser
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| kleines, ärmliches Wohnhaus als Einzel- oder Doppelhaus; das Wort stammt aus dem norddeutschen Sprachraum, leitet sich ab von "kot", "köte" oder "kotte" und bedeutet Hütte, Schuppen und/oder Stall; n der Kate wohnten Kätner, Büdner, Häusler oder Kossäten
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| soziale Schicht, ursprünglich nur mit Haus, Garten und etwas hofnahem Acker ausgestattet; Ableitung von Kate (kote), "Kotsasse", "Katensitzer"; die hinter Hof und Gartenland liegenden kleinen Ackerstücke wurden auch als "Wörden" bezeichnet, sie waren kein Hufenbestandteil; die Kossäten vergrößerten später durch Erwerb von Hufenanteilen ihre Wirtschaft, waren aber keine vollwertigen Bauern, weil sie sich allein von ihrer bäuerlichen Wirtschaft nicht ernähren konnten und zusätzlich als Handwerker, Gärtner, Fischer usw. betätigen mussten; der Kossätenstand ist sehr alt (nachweisbar seit 1375), sein Ursprung bisher aber nicht abschließend erforscht
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| geliehenes Gut, das im Todesfall des Lehnsträgers an den Landesherrn zurückfiel; geliehen vom Lehnsherrn dem zumeist waffentragenden Lehnsmann oder Vasallen
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vom Landesherren mit dem Dorfvorsteheramt und der Polizeigerichtsbarkeit belehnter und mit mindestens vier Hufen ausgestatteter Bauerngutsbesitzer (auch: prefectus)
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| im Mittelalter durch Adel oder Klerus mit der Gründung (Kolonisation) eines Dorfes beauftrage Führer einer Kolonistengruppe; war mit besonderen Rechten und Privilegien ausgestattet, erhielt allgemein den doppelten Anteil am Hufenbesitz und übte das Schulzenamt aus; in den späteren Jahrhunderten entwickelte sich daraus der niedere Adel
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| Hohlmaß 1/16 Scheffel ca. 3,43 Liter Inhalt
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| historisches Flächenmaß von regional unterschiedlicher Größe; ein "Preußischer Morgen" entsprach etwa einer Fläche von 0,25 Hektar = 25 Ar = 2500 m²
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| altes Längenmaß, entspricht 3,766 Meter; eine Quadratrute (QR) wurde mit 14,185 Quadratmetern bemessen
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| durch ein Gut unterhaltene Herberge als Massenunterkunft für (in Brandenburg meist polnische) Wander- oder Saisonarbeiter ohne Familien
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| Hohlmaß, entspricht 54,96 Liter
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Aufteilung der bisher gemeinsam genutzten Teile der Gemarkung (Allmende) und Umwandlung in Privatbesitz, in deren Folge viele Büdnerstellen entstanden; auch "Gemeinheitsteilung"; mit diesem Vorgang verbunden war meist die nach Eigentümern sortierte Zusammenlegung ("Verkoppelung") der bisher verstreut im Gemenge mit anderen Eigentümern liegenden Hufenanteile durch Flurneuordnung mit Wertausgleich; Bestandteil der preußischen Agrarreformen nach 1815,
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